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Flugtickets - was ihr Ticket wirklich kostet

Gebühren und Steuern auf Flugtickets

Die Werbung einzelner Fluglinien mit Schnäppchenpreisen ist stark in die Kritik geraten. Kaum eine andere Branche bewirbt ihre Produkte mit Nettopreisen - für Flugtickets ist dies nichts Ungewöhnliches. Kerosinzuschläge und zahlreiche Gebühren können die vermeintlichen "Schnäppchen" jedoch erheblich verteuern. In vielen Fällen erfährt man erst kurz vor Abschluss der Buchung den tatsächlichen Endpreis. Die EU-Kommission in Brüssel hat daher beschlossen, dass künftig bereits mit dem Flugticketpreis auch alle Steuern und Gebühren sowie sonstige Nebenkosten bekannt zu geben sind. Auch die Berechnung unterschiedlicher Preise für einen gleichen Flug auf Grund eines anderen Wohnsitzes innerhalb der EU soll dann nicht mehr möglich sein. Sobald das Europäische Parlament und die EU-Staaten im Ministerrat dem Kommissionsvorschlag zustimmen, kann die Verordnung in Kraft treten. Bis dahin gilt: auch das Kleingedruckte lesen und bis zum letzten Buchungsschritt die Ticketpreise im Auge behalten.

Welche Zuschläge und Gebühren gibt es?

1. Luftsicherheitsgebühr

Für die Durchführung von Sicherheitskontrollen bei Passagieren und deren Gepäck wird eine Luftsicherheitsgebühr pro beförderten Passagier erhoben. Diese Gebühr wird durch die Bundespolizei bzw. durch die jeweilige Landesbehörde berechnet und eingezogen. Die Gebührenhöhe ist u. a. abhängig vom Passagieraufkommen des Flughafens. Sie liegt zwischen 2,00 und 10,00 Euro pro Passagier und ergibt sich aus der Luftsicherheitsgebührenordnung.

Die Gebühren werden jährlich an die tatsächlichen Gegebenheiten des Flughafens angepasst. Die Luftfahrtgesellschaften berechnen diese Gebühr an die Passagiere weiter. Bei einigen Fluggesellschaften, wie z. B. HLX, wird dieser Betrag als Government Security Charge ausgewiesen. Andere Gesellschaften, wie z. B. Ryanair, weisen diesen Betrag als Government Tax aus, wobei nicht transparent ist, ob hier noch weitere Gebühren, außer den Sicherheitsgebühren, enthalten sind, denn dieser Betrag weicht oft geringfügig von den tatsächlichen Luftsicherheitsgebühren ab.

Quelle

2. Flughafenentgelte

Jeder Flughafen erhebt Nutzungsgebühren für die Bereitstellung und den Betrieb der für einen Flugbetrieb notwendigen Infrastruktur und Serviceleistungen. Passagierbezogene Entgelte werden auch hier z. T. bei verschiedenen Fluggesellschaften separat ausgewiesen und weiterberechnet z. B. als Passenger Service Charge (Germanwings), Airport Passenger Charges (HLX) oder Airport Taxes /PSC (Ryanair).

2.1 Lande- und Startentgelte

Hier unterscheidet man zwischen gewichtsbezogenen Lande- und Startentgelt (Gewicht des Flugzeuges) und lärmbezogenen Entgelt (nach einer Lärmkategorie und Anzahl pro Bewegung des Flugzeuges). Darüber hinaus berechnen einige Flughäfen, wie z. B. der Flughafen Frankfurt-Main, den Fluggesellschaften variable Start- und Landeentgelte. Diese beziehen sich bei Abflug auf die Anzahl der Passagiere an Bord (hier 0,40 Euro pro Passagier) bzw. bei Ankunft und/oder Abflug auf die mitgeführten Fracht- und Postmengen.

2.2 Passagierentgelte

In der Regel sind die Passagierentgelte kategorisiert nach Inlandsflugverkehr, europa- und weltweitem Flugverkehr sowie Transit- und Transferfluggästen. Die Differenzierung und Höhe der Passagierentgelte auf den einzelnen Flughäfen sind unterschiedlich und sicherlich in Abhängigkeit der Flughafengröße zu betrachten. So stellt z. B. der Flughafen Frankfurt-Main den Fluggesellschaften pro Passagier für einen Interkontinental-Flug ein Passagierentgelt von 18,50 Euro in Rechnung, während der Flughafen Stuttgart dafür nur 4,54 Euro berechnet.  

2.3 Sicherheitsentgelte

In Abhängigkeit der an Bord befindlichen Passagiere, Fracht und Post, muss die Fluggesellschaft dem Flughafen ein Sicherheitsentgelt zahlen. Auch hier weichen die Entgelte der Flughäfen untereinander ab. Der Flughafen Frankfurt-Main berechnet den Fluggesellschaften z. B. eine Sicherheitsgebühr von 1,33 Euro pro Passagier, der Flughafen Stuttgart 0,97 Euro.

2.4. Abstellentgelte

Für die Abstellung von Luftfahrzeugen werden vom Flughafen Entgelte erhoben. Diese richten sich nach Art und Größe des Luftfahrzeuges und natürlich nach Dauer der Unterstellung.

2.5 Entgelte für zentrale Bodenverkehrsdienst- und Infrastruktureinrichtungen

Die Fluggesellschaften müssen für die Bereitstellung, die Nutzung und den Betrieb zentraler Infrastruktureinrichtungen dem Flughafenunternehmer bei jeder Abfertigung eines Luftfahrzeuges ein Entgelt entrichten. Entgelthöhe und Leistungsinhalt der Flughäfen sind unterschiedlich.

Quelle: Flughafenentgeltordnungen der Flughäfen Frankfurt-Main und Stuttgart

3. Kerosinzuschläge

Steigende Ölpreise verteuern den Flugtreibstoff. Einige Fluggesellschaften aber auch Reiseveranstalter reichen die Mehrkosten direkt an ihre Kunden weiter und weisen die Kerosinzuschläge separat aus.

Zur Zeit gibt es noch keine Kerosinsteuer. Die Bundesregierung plant allerdings dieselbe einzuführen, natürlich mit entsprechendem Widerstand der Luftfahrtindustrie.

4. Mehrwertsteuer

Für Inlandsflüge werden 19 % Mehrwertsteuer erhoben. Im europäischen Vergleich hat Deutschland hier damit einen der höchsten Steuersätze. Im Vergleich dazu werden Inlandsflüge in Großbritannien überhaupt nicht besteuert und in Italien und Österreich mit nur 10 %. Einige Airlines, wie z. B. HLX und Germanwings, weisen die Mehrwehrsteuer unter "Gebühren und Steuern" separat aus.

5. Versicherungen

Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 sind die Versicherungsprämien der Luftfahrtversicherungen drastisch angestiegen. Einige Fluggesellschaften, wie z. B. HLX, berechnen diese Kosten in der Position Insurance and Service Charge, Ryanair z. B. aber über die Position I nsurance & Wheelchair Levy an ihre Kunden direkt weiter.

6. Gepäckzuschläge

In der Regel ist die Beförderung von Gepäck innerhalb der Freigrenzen im Preis inbegriffen. Eine Ausnahme bildet die Fluggesellschaft Ryanair. Pro Gepäckstück und pro einfachen Flug wird innerhalb der Freigrenzen eine Gebühr von mindestens 3,50 Euro erhoben (Handgepäck bis 10 kg ist jedoch auch hier kostenlos).

Werden die Grenzen für das Freigepäck überschritten, müssen Reisende jedoch mit teilweise hohen Zuzahlungen rechnen. Zusatzkosten entstehen auch bei Sondergepäck.

7. Bearbeitungsgebühren und Zahlungsmodalitäten

Einige Fluggesellschaften berechnen zusätzlich zum ausgewiesenen Flugendpreis ihren Kunden noch eine geringe Bearbeitungsgebühr bei Zahlung mit Kreditkarte oder Zahlung im elektronischen Lastschriftverfahren (z. B. HLX: 1,74 Euro auf nationalen Strecken pro Person, bei Zahlung mit Kreditkarte). Sofern separate Bearbeitungsgebühren erhoben werden, weisen die Fluggesellschaften zumeist in den FAQ´s darauf hin. Vor Buchung sollte man sich unbedingt über die akzeptierten Zahlungsmethoden informieren. Möchte man per Lastschriftverfahren zahlen, müssen zwischen Buchungsdatum und Abflug in der Regel mindestens sechs Tage liegen.

8. Sonstige Gebühren

Die Erklärung einzelner Luftfahrtgesellschaften zu den ausgewiesenen Gebühren und Steuern sind teilweise ungenau und irreführend. Bestes Beispiel dafür die Position " Surcharge ", ausgewiesen unter "Gebühren und Steuern" bei der Fluggesellschaft Germanwings. Übersetzt " Aufschlag " bleibt der Informationsgehalt dieser Angabe dem Fluggast verborgen. Ebenso die Position " Airport-Tax ": es gibt keine gesetzliche Flughafensteuer. Welche Flughafenentgelte und Kosten werden in dieser Position tatsächlich umgelegt? Bei der Position " I ns & Wchr Levy " (für alle Nichtinsider = Insurance and Wheelchair Levy - übersetzt Versicherungen und Rollstuhlabgabe) der Fluggesellschaft Ryanair, kommt man ebenfalls ins Grübeln. Auch die Erklärungen in den FAQs, dass es sich hierbei um eine zusätzliche Serviceleistung für Passagiere mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit handelt, lässt die Frage offen, was dem Endkunden damit kommuniziert werden soll.

Flugpreisvergleiche werden durch das separate Ausweisen von Steuern und Gebühren als Zusatzkosten verzerrt. Die Flugpreiszusammensetzung mag zwar von Interesse sein, ist aber nicht wirklich relevant für eine Flugbuchung. Für den Fluggast zählt letztlich der Endpreis.

Alle Angaben und Informationen Stand Juli 2006 - Bitte prüfen Sie vor Abflug die aktuellen Regelungen, da diese sich z. T. oft verändern.

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